Vereinsjugendordnung

«Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.»

 

 

 

§ 1  Name und Mitgliedschaft

 

Mitglieder der Jugendabteilung des «Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.» sind alle jungen Menschen bis zu 27 Jahren sowie die gewählten Vertreter.

 

 § 2  Aufgaben

 

Die Vereinsjugend des «Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.» führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet selbständig über die Verwendung ihrer zufließenden Mittel.

Aufgaben unserer Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:

a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit

b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude

c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge

d) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Geselligkeit

e) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen

f) Pflege der internationalen Verständigung.

 

§ 3  Organe

 

Organe der Vereinsjugend des «Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.» sind:

- der Vereinsjugendtag

- der Vereinsjugendvorstand.

 

 § 4  Vereinsjugendtag

 

a) Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ unserer Vereinsjugend. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung des Vereins.

b) Aufgaben der Vereinsjugend des «Wander- und Freizeitvereins Arnstadt e.V.» beim Vereinsjugendtag sind:

- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendvorstandes

- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses

- Beratung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes

- Entlastung des Vereinsjugendvorstandes

- Wahl des Vereinsjugendvorstandes

- Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreisebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat

- Beschlussfassung über vorliegende Anträge

c) Der ordentliche Vereinsjugendtag findet in Anlehnung an die Vereinssatzung aller 2 Jahre statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.

Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50% gefassten Beschlusses des Vereinsjugendvorstandes muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.

d) Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt wurde.

e) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare Stimme.

 

§ 5  Vereinsjugendvorstand

 

a) Der Vereinsjugendvorstand des «Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.» besteht aus:

- dem Vorsitzenden und seine Stellvertreterin bzw. der Vorsitzendem und ihrem Stellvertreter

- Beisitzern/Beisitzerinnen aus Abteilungen

- 1 Jugendvertreter(in), der (die) die z. Zt. der Wahl noch unter 23 Jahren sind (Jugend Sprecherin)

Als Beisitzerinnen können auch Personen mit speziellen Funktionen gewählt werden.

b) Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendvorstandes vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.

Der/die Vorsitzende und seine/ihr Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.

c) Die Mitglieder des Vereinsjugendvorstandes werden vom Vereinsjugendtag für 2 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendvorstandes im Amt.

d) In den Vereinsjugendvorstand ist jedes Mitglied wählbar.

e) Der Vereinsjugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des «Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.», der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.

Der Vereinsjugendvorstand ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins rechenschaftspflichtig.

f) Die Sitzungen des Vereinsjugendvorstandes finden nach Bedarf statt.

g) Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der für die Jugendabteilung bestimmten Mittel.

 

§ 6  Jugendordnungsänderungen

 

Änderungen der Jugendordnung können nur von einem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell für diesen Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

 

Die Jugendordnung wurde am 01.01.2017 beschlossen.

 

 

                                                               Der Jugendwart                                                               Der Vorstand

 

                                                                                       Wander- und Freizeitverein Arnstadt e.V.

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